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«echo charlie» GmbH
Bahnhofplatz 7
7000 Chur
www.echo-charlie.app
support@echo-charlie.app

Übersicht

Stand: Juni 2024

A Allgemeines

A.1. Geltungsbereich der Vertragsbedingungen

Die «echo charlie» GmbH beliefert den Kunden mit Produkten bzw. erbringt für ihn Dienstleistungen unterschiedlichster Art. Diese Bestimmungen regeln in den nachfolgenden Abschnitten die Geschäftsbedingungen für die einzelnen Vertragsarten. Die im Abschnitt A aufgeführten Bestimmungen regeln jene Punkte, die für alle Vertragsarten Gültigkeit haben.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB’s als ungültig oder unwirksam erweisen, so werden sie durch diejenige Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Im Weiteren bleiben die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gemacht. Sie treten ohne schriftlichen Einspruch des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

A.2. Einzelvertrag

Eine Liefer- bzw. Leistungspflicht der «echo charlie» GmbH bzw. des Kunden entsteht mit Abschluss eines Einzelvertrages. Dieser kommt durch die Unterzeichnung einer gültigen Offerte, Auftragsbestätigung oder durch eine Online-Bestellung, Bestellung in einem App-Store bzw. Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Mit Abschluss eines Einzelvertrages anerkennt der Kunde ausdrücklich die Anwendbarkeit der jeweils gültigen Vertragsbedingungen.
Die Lieferung von Produkten steht unter den Regeln des Kaufrechtes. Soweit im Folgenden nicht eine andere Regelung vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 184 ff OR. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist jede einzelne Lieferung als separater Kaufvertrag zu betrachten.
Dienstleistungen stehen unter dem Recht des einfachen Auftrages. Soweit im Folgenden nicht eine andere Regelung vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 394 ff OR. Der Abschluss eines individuellen Abos (Delta) setzt eine sorgfältige Abklärung der Kundenwünsche sowie des Sachverhaltes voraus. Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung erfolgen diese Abklärungen nach den Regeln über die Erbringung von Dienstleistungen und sind nach diesen Regeln zu entschädigen.
Die Installation von Produkten steht unter den für die Erbringung von Dienstleistung vorgesehenen Regeln, ergänzt durch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

A.3. Schutz der Rechte der «echo charlie» GmbH

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte der «echo charlie» GmbH (z.B. geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzen könnte.

A.4. Datenschutz

Die «echo charlie» GmbH und der Kunde sind verpflichtet, Daten und Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln, d.h. diese nur im Rahmen ihrer gegenseitigen Geschäftsbeziehung zu verwenden.

A.5. Verantwortung des Kunden

Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der Produkte sowie für die daraus erzielten Resultate liegt beim Kunden. Er ist zudem verantwortlich für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Programme sowie der gespeicherten Daten vor Zerstörung, Diebstahl oder Missbrauch und insbesondere für das Erstellen von Sicherheitskopien und deren zweckmässige Aufbewahrung.

A.6. Unterstützungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeiten der «echo charlie» GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle technischen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen in seinem Betrieb, soweit diese zur ordnungsgemässen Leistungserbringung durch die «echo charlie» GmbH erforderlich sind. Darunter fallen u.a. das Bestimmen von Kontaktpersonen, das rechtzeitige Liefern von relevanten Informationen, die Überlassung von Unterlagen, die Prüfung und Abnahme von Konzepten, das Bereitstellen der räumlichen und technischen Einrichtungen gemäss Installationsvorgaben der «echo charlie» GmbH sowie das Bereitstellen von Testdaten.

A.7. Termine/Arbeitszeiten

Die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten approximativen Liefer- und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten, Ausfall des Internet und behördliche Einfuhrverbote sowie Lieferungsverzögerungen der Lieferanten der «echo charlie» GmbH.
Die «echo charlie» GmbH erbringt ihre Leistungen nach Massgabe der Verfügbarkeit ihres Personals grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit. Als solche gilt die Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausgenommen sind Feiertage und örtliche Freitage.
Telefon-Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen sind Feiertage und örtliche Freitage.

A.8. Stellvertretung

Die «echo charlie» GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der Dienstleistungen Dritte beizuziehen oder die Erfüllung Dritten zu übertragen.

A.9. Produkteigenschaften

Die Änderung von Produktdaten und -eigenschaften bleibt vorbehalten, sofern sie die Funktionstüchtigkeit nicht gefährdet und der vorgesehene Einsatz beim Kunden nicht beeinträchtigt wird. Eine allfällige Preisdifferenz wird berücksichtigt.

A.10. Preise und Zahlungsbedingungen

A.10.1. Preise

Die Preise für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen (Lizenzgebühren, Verkaufspreise, Entgelte usw.) ergeben sich aus den Einzelverträgen. Sie beinhalten alle bei Vertragsschluss geltenden Steuern und Abgaben.

A.10.2. Transport- und Versandkosten

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gehen die Transport- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.

A.10.3. Gebühren

Die «echo charlie» GmbH ist berechtigt, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Gebühren der Wartungsverträge und der Stundenansätze für Dienstleistungen jeweils auf den Beginn eines neuen Vertrags- oder Kalenderjahres den veränderten Kostenfaktoren anzupassen. Solche Anpassungen werden spätestens 3 Monate vor deren Inkrafttreten durch die «echo charlie» GmbH bekannt gegeben.

A.10.4. Rechnungsstellung

Beim Abschluss eines Einzelvertrages der den Betrag von netto CHF 5’000 übersteigt, kann die «echo charlie» GmbH einen Drittel des Betrages bei Bestellung bzw. Auftragserteilung und die restlichen zwei Drittel nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungserbringung in Rechnung stellen. Die periodischen Gebühren werden jeweils im Voraus auf Jahresbasis fakturiert. In den übrigen Fällen stellt die «echo charlie» GmbH dem Kunden nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungserbringung Rechnung, wobei Teillieferungen zulässig sind.

A.10.5. Fälligkeit

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist rein netto zur Zahlung fällig. Im Fall des Verzugs wird ab erster Mahnung ein Verzugszins von 5% ab Verfalldatum geschuldet.

A.10.6. Rücktrittsrecht

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die «echo charlie» GmbH berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Produkte wieder in Besitz zu nehmen oder den Zugang zur Online-Plattform einzustellen. Überdies hat die «echo charlie» GmbH Anspruch auf eine Entschädigung für Umtriebe und entgangenen Gewinn in der Höhe von 25% des vereinbarten Preises bzw. der während 6 Monaten geschuldeten Gebühren.

A.10.7. Verrechnung

Der Kunde ist nur berechtigt, von der «echo charlie» GmbH schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche mit den Forderungen der «echo charlie» GmbH zu verrechnen.

A.11. Haftung

Die «echo charlie» haftet nicht für Schäden infolge leichter Nachlässigkeit.
Für Schäden im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch, sowie wegen mangelnder Sorgfalt im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, übernimmt die «echo charlie» GmbH bei Vorliegen eines groben Verschuldens eine Haftung bis zum Betrag von einem Drittel des Vertragspreises jedoch maximal einen Betrag von CHF 5’000. Die «echo charlie» GmbH schliesst andererseits jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für Schäden aus fahrlässigem Verhalten ihrer Organe sowie ihrer Hilfspersonen sowie für Folgeschäden nach Massgabe von Ziffer A.11 Punkt 5 aus. Ansprüche Dritter, wie insbesondere solcher, die das Produkt der «echo charlie» GmbH vom Kunden erworben haben, sind, mit Ausnahme allfälliger Patent- und urheberrechtlicher Ansprüche (siehe Ziffer A.14), ausgeschlossen.

Die Haftung der «echo charlie» GmbH für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen.

Die Haftung der «echo charlie» GmbH für die je nach Geschäftsfall und Ermessen der «echo charlie» GmbH mit oder ohne Einwilligung des Kunden beigezogenen Unterakkordanten, Drittlieferanten- oder Dienstleister ist ausgeschlossen.

Alle Ansprüche des Kunden, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, zusätzliche Personalkosten, anderen mittelbaren Schäden sowie Ansprüche Dritter.
Explizit wird darauf hingewiesen, dass die «echo charlie» App keine Notfalleinrichtung mit redundanten Sicherheitseinstellungen darstellt. In Institutionen mit potentiell gefährlichen Situationen sollten redundante Notfallsysteme installiert sein. Die «echo charlie» GmbH haftet nicht für Schäden an Leib und Leben (Personenschäden), wenn in einer Notsituation ein Ruf nicht möglich ist.

Gewerbliche Schutzrechte
Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt «echo charlie» GmbH keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Produkte nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter (Patent-, Urheber oder andere Schutzrechte) verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, «echo charlie» GmbH unverzüglich und schriftlich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen geltend gemacht werden.

Sind die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde der «echo charlie» GmbH von allen Forderungen freizuhalten, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter gegenüber «echo charlie» GmbH erhoben werden. Allfällige Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) sind durch den Kunden angemessen zu bevorschussen.

Software Lizenzrechte
Mit der Lieferung und Bezahlung von Software-Programmen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung der Software-Programme unterliegt dem jeweiligen Lizenzrecht der Hersteller und kann unabhängig vor dem Kauf der Software bei der «echo charlie» GmbH oder beim Hersteller angefordert werden. «echo charlie» GmbH ist nicht berechtigt, über irgendwelche Lizenzrechte anderer Hersteller zu entscheiden oder zu verfügen. Für Falschlizenzierungen von Endverbrauchern durch den Kunden übernimmt «echo charlie» GmbH keine Haftung und kann nicht für Folgeschäden belangt werden. Der Kunde anerkennt die bestehenden Urheberrechte an Datenträgern, Programmhandbüchern etc. gemäss schweizerischem Urheberrechtsgesetz.

A.12. Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Vertragsbedingungen oder der Einzelverträge nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Teile und Bestimmungen weiter. Die zufolge der nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile entstehenden Lücken im Vertrag sind so zu füllen, dass der wirtschaftliche Zweck der rechtsunwirksamen Teile möglichst erhalten bleibt.

A.13. Schriftform

Die Vertragsbedingungen und die Einzelverträge beinhalten alle Abmachungen zwischen der «echo charlie» GmbH und dem Kunden. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen entweder der Schriftform oder der Bestätigung des Lizenznehmers in der App oder über einen Web-Service. Kündigungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

A.14. Patente und Urheberrechte

Die «echo charlie» GmbH hat bei Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzungen ausschliesslich die hier genannten Verpflichtungen. Sie haftet nicht für Verletzungen, die entstehen durch Kombination, Betrieb oder Gebrauch von unter diesem Vertrag gelieferten Produkten mit Produkten oder Programmen, die nicht von der «echo charlie» GmbH geliefert sind, oder die durch die Benutzung eines nicht unter diesem Vertrag gelieferten Programmes entstehen, wenn die Verletzungen durch Benutzung einer anderen Software hätten vermieden werden können. Ferner haftet die «echo charlie» GmbH nicht für Verletzungen, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen der unter diesem Vertrag gelieferten Produkte zurückzuführen sind.

A.15. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Dazu zählen auch Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, die das Lizenzmaterial betreffen. Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Massnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.

A.16. Gerichtsstand

Diese Vertragsbedingungen und die Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist das Domizil der «echo charlie» GmbH.

B Lizenzvertrag für «echo charlie» GmbH -Programme

B.1. Vertragsgegenstand

Die «echo charlie» GmbH ist Eigentümerin der geistigen Eigentumsrechte und der gewerblichen Schutzrechte (Urheberrechte, Patente) aller Programme der «echo charlie» GmbH. Sie gewährt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenzrecht zum Eigengebrauch der in den Einzelverträgen spezifizierten Programme der «echo charlie» GmbH.

B.2. Nutzungsrecht

Der Kunde verpflichtet sich, die Programme der «echo charlie» GmbH nur für seinen eigenen Gebrauch zu benutzen und diese einschliesslich Dokumentation Dritten weder ganz noch teilweise zu übertragen, zu überlassen oder auf andere Weise zugänglich zu machen. Mit Ausnahme des Nutzungsrechtes für den Kunden bleiben sämtliche Rechte an den «echo charlie» GmbH Programmen bei der «echo charlie» GmbH, auch wenn daran Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden. Bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren kann die «echo charlie» GmbH das Nutzungsrecht an den «echo charlie» GmbH -Programmen einschränken oder sperren. Ohne ausdrückliche schriftliche Ermächtigung der «echo charlie» GmbH dürfen von den «echo charlie» GmbH -Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen, mit Ausnahme der Sicherheitskopien, keine zusätzlichen Kopien, irgendwelche Veränderungen oder Bearbeitungen durch den Kunden oder Dritte erstellt bzw. vorgenommen werden. Nutzt der Kunde die «echo charlie» GmbH -Programme auf mehreren unabhängigen oder vernetzten Computern, so hat er für jeden dieser Computer die entsprechenden Lizenzrechte zu erwerben. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Nutzungsrecht schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in der Höhe der fünffachen Lizenzgebühr. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Vertragserfüllung. «echo charlie» GmbH ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen.

B.3. Gewährleistung

Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine völlige Fehlerfreiheit von Software nicht garantiert werden kann. Unter dieser Einschränkung erbringt die «echo charlie» GmbH die vertragliche Gewährleistung für ihre Programme während einer Frist von 12 Monaten ab Lieferdatum. Im Rahmen der Gewährleistung behebt die «echo charlie» GmbH binnen angemessener Frist kostenlos Programmfehler. Die Fehler hat der Kunde schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Die «echo charlie» GmbH kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die «echo charlie» GmbH Programme ununterbrochen und fehlerfrei, in allen möglichen Kombinationen, mit beliebigen Hardwareprodukten und Daten eingesetzt werden können oder durch die Korrektur allfälliger Programmfehler das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird. Lässt sich ein Programmfehler zurückführen auf die Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, unsachgemässe oder unberechtigte Eingriffe in die Programme, Bedienungsfehler etc., so ist die «echo charlie» GmbH von den Gewährleistungspflichten entbunden. Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die «echo charlie» GmbH wegbedungen, auch wenn solche Software in die Programme der «echo charlie» GmbH integriert ist.

B.4. Vertragsdauer

Der Anwendersoftware-Lizenzvertrag wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann durch beide Vertragspartner, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Auflösung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, sämtliche «echo charlie» GmbH Programme und die entsprechenden Dokumentationen zu vernichten bzw. zu löschen oder sie an die «echo charlie» GmbH zurückzugeben.

C Kaufvertrag für Hardware

C.1. Vertragsgegenstand

Die «echo charlie» GmbH liefert dem Kunden die im Einzelvertrag spezifizierten Hardware- und hardwarenahen Produkte. Darunter fallen z.B. Computer, Peripherie- und Eingabegeräte, Netzwerkkomponenten, Betriebssoftware, Standardprogramme, Datenbanken und Verbrauchsmaterialien von Dritten (in der Folge Hardware genannt).

C.2. Eigentum

Bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragswertes bleiben die Produkte Eigentum der «echo charlie» GmbH.

C.3. Gewährleistung

Die «echo charlie» GmbH bietet Gewähr für Mängel an der Hardware, welche sie durch fehlerhafte Installation zu verantworten hat. Die ab Lieferung gültige Garantiefrist des Dritten beträgt in der Regel zwölf Monate. Im Einzelvertrag können davon abweichende Fristen festgehalten werden. Während der Garantiedauer ist der Dritte für die Behebung von Störungen oder Mängeln verantwortlich. Die «echo charlie» GmbH koordiniert die Erfüllung der Garantieleistungen durch den Dritten. Erbringt die «echo charlie» GmbH dafür zusätzliche, durch die Garantie des Dritten nicht abgedeckte Leistungen für den Kunden, so sind diese kostenpflichtig. Nicht in der Garantieleistung inbegriffen ist die Behebung von Schäden durch falsche Bedienung sowie der Ersatz von Verbrauchsmaterial und Datenträgern. Die «echo charlie» GmbH kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gelieferte Hardware ununterbrochen und fehlerfrei, in allen möglichen Kombinationen, mit beliebigen Softwareprodukten eingesetzt werden kann.

D Wartungsvertrag für «echo charlie» GmbH Programme

D.1. Vertragsgegenstand

Die «echo charlie» GmbH bietet dem Kunden verschiedene, die Lieferanten-Garantieleistungen komplettierende Verträge für die Garantieergänzung und die Wartung der Software. Im Rahmen dieser Verträge wird die Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Weiterentwicklung der dem Kunden gemäss Einzelvertrag gelieferten «echo charlie» GmbH Programme gewährleistet. Davon ausgeschlossen sind Softwarekomponenten Dritter, auch wenn diese in die «echo charlie» GmbH Programme integriert bzw. Voraussetzung für das Funktionieren der «echo charlie» GmbH Programme sind. Wird der Ersatz solcher Softwarekomponenten notwendig, so werden die entsprechenden Kosten dem Kunden durch die «echo charlie» GmbH separat weiterverrechnet.

D.2. Leistungen

Der Garantieergänzungs- und Wartungsvertrag für «echo charlie» GmbH Programme kann folgende Leistungen umfassen wobei deren Art im Einzelvertrag festgehalten ist:

D.2.1. Fernunterstützung

Verfügt der Kunde über die entsprechende Kommunikationsausrüstung, so bietet die «echo charlie» GmbH zudem die Möglichkeit einer direkten Unterstützung in Problemsituationen auf dem Computer des Kunden via Internet.

D.2.2. Updates

Die «echo charlie» GmbH liefert dem Kunden periodisch die in die «echo charlie» GmbH Programme einfliessenden Verbesserungen und Neuerungen in Form von Updates. Die Installation von Updates durch die «echo charlie» GmbH ist möglich, jedoch kostenpflichtig. Nicht als Updates gelten neu entwickelte, abgeschlossene Programme resp. Programm-Module.

D.2.3. Folgeleistungen

Führen Updates zu Folgeleistungen (Anpassen von gedruckten Unterlagen, Etiketten, Barcodeblättern, individueller Programme, Datennacherfassung, etc.), so gehen diese zu Lasten des Kunden.

D.3. Hotline- und Supportzeiten

Die «echo charlie» GmbH erbringt ihre Hotline- und Supportleistungen in der Regel während der normalen Arbeitszeit. Meldet der Kunde eine Software-Störung so erfolgt die Aufnahme der Arbeiten zur Störungsbehebung durch die «echo charlie» GmbH innerhalb der im Einzelvertrag definierten Reaktionszeit. Die Dauer der Instandstellungsarbeiten kann im Normalfall nicht vorausgesagt werden. Die «echo charlie» GmbH ist jedoch bestrebt, die Instandstellungszeit so kurz wie möglich zu halten.

D.4. Gewährleistung

Die «echo charlie» GmbH verpflichtet sich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Wartungsleistungen. Sie kann jedoch keine Garantie für den Erfolg ihrer Leistungen oder dafür übernehmen, dass die «echo charlie» GmbH Programme ununterbrochen und fehlerfrei, in allen möglichen Kombinationen, mit beliebigen Hardwareprodukten und Daten eingesetzt werden können oder durch die Korrektur allfälliger Programmfehler das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird.

D.5. Vertragsdauer

Der Wartungsvertrag für «echo charlie» GmbH Programme wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann durch beide Vertragspartner, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, auf das Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

E Dienstleistungsvertrag

E.1. Vertragsgegenstand

Der Dienstleistungsvertrag regelt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Projektmanagement, Hard- und Softwareinstallation, Schulung, kundenindividuelle Programmentwicklung, Abklärungen mit Dritten, Datenübernahme, sowie ähnliche Dienstleistungen im Auftrag des Kunden, sofern sie nicht durch einen bestehenden Software- bzw. Hardware Wartungsvertrag abgedeckt sind. Die Art und der Umfang der jeweiligen Dienstleistungen und ergänzende Vertragsbestimmungen sind im Einzelvertrag festgehalten.

E.2. Sorgfaltspflicht

Die vereinbarten Dienstleistungen werden durch die «echo charlie» GmbH nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und nach dem ihr zur Verfügung stehenden Kenntnis- und Erfahrungsstand erbracht.

E.3. Arbeitsresultat

Dienstleistungen gelten grundsätzlich als erbracht und abgenommen, wenn das erstellte Arbeitsresultat dem Kunden übergeben worden ist.

E.4. Gewährleistung
Bei Dienstleistungen gewährleistet die «echo charlie» GmbH, dass das dem Kunden übergebene Arbeitsresultat im Zeitpunkt der Übergabe der im Einzelvertrag festgehaltenen Spezifikation entspricht. Sie kann jedoch keine Garantie für den Erfolg ihrer Leistungen übernehmen.

E.5. Rechte
Alle aufgrund des Vertrages für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse mit den entsprechenden Schutzrechten gehören, nach vollständiger Bezahlung der im Vertrag festgehaltenen Beträge, beiden Vertragspartnern. Davon ausgenommen sind kundenindividuelle Programmentwicklungen die auf «echo charlie» GmbH Programmen basieren oder daraus abgeleitet wurden. Diese unterstehen dem Anwendersoftware-Lizenzvertrag. Die «echo charlie» GmbH kann über Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken, die von der «echo charlie» GmbH allein oder gemeinschaftlich mit dem Kunden entwickelt wurden, frei verfügen.

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  • Wer: bis 4 Personen
  • Was: bis 10 Items
  • Wo: bis 4 Räume
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  • Kostenlose Push Nachrichten auf Smartwatch, Smartphone und Tablet
  • SMS Unterstützung**
  • Selbstständige Verwaltung der Personen/Räume